Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus (…) total Fr. 64'180.45 werden A.________ zu 1/3 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung, den Anwalt der ersten Stunde und die unentgeltliche Verbeiständung bleiben Ziff. 10 und 11 vorbehalten. Kantonsgericht Schwyz 4