_ für die Folgen aus den inkriminierten Ereignissen grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist. Im Übrigen wird die Schadenersatzforderung (inklusive allfällig künftiger ungedeckter Therapiekosten) auf den Zivilweg verwiesen. b) Die Genugtuungsforderung von G.________ im Betrag von Fr. 25'000.-- zuzüglich 5 % Zins seit 5. September 2013 wird in einem Betrag von insgesamt Fr. 2'000.-- nebst 5 % Zins seit 5. September 2013 gutgeheissen und A.________ wird verpflichtet, G.________ diesen Betrag zu bezahlen.