C. Mit Urteil vom 24. November 2016 stellte das kantonale Strafgericht das Verfahren wegen mehrfacher Körperverletzung für die Zeit vor dem 24. November 2009 und wegen mehrfacher Tätlichkeit ein. Im Weiteren sprach es den Beschuldigten vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung frei, indem es wie folgt erkannte: