B. Am 27. Juli 2016 klagte die kantonale Staatsanwaltschaft A.________ der mehrfachen Vergewaltigung (Anklageziffer 1.1), der mehrfachen einfachen Körperverletzung (Ziff. 1.2), der mehrfachen Tätlichkeit (Ziff. 1.3) und der mehrfachen Drohung (Ziff. 1.4) sowie aufgrund des Vorfalles vom 5. September 2013 der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der versuchten einfachen Körperverletzung und der Drohung (Ziff. 1.5) beim kantonalen Strafgericht an.