A. G.________ verzeigte ihren Ehemann A.________ am 5. September 2013 bei der Polizei wegen eines aktuellen Vorfalls jahrelang gegen sie ausgeübter häuslicher Gewalt. Zur Kontrolle brachte die Polizei die Anzeigeerstatterin in das Spital Lachen und nahm zugleich den Beschuldigten vorläufig fest (U-act. 8.1.01 sowie 10.1.01). In der Einvernahme vom 1. Mai 2014 erhob die durch ihren unentgeltlichen Rechtsbeistand (U-act. 3.1.15) begleitete Privatklägerin bei der kantonalen Staatsanwaltschaft zusätzlich den Vorwurf, mehrfach vergewaltigt worden zu sein (U-act. 10.2.12 Nr. 48 ff.).