8. Zufertigung an Rechtsanwalt D.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft March (1/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R; unter Rückgabe der Akten), die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv), das Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug) und mit Formular an die KOST (1/R). Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtspräsident Der Gerichtsschreiber Versand 25. Oktober 2017 kau