b) Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt D.________, wird für das Berufungsverfahren aus der Kantonsgerichtskasse mit Fr. 3‘322.95 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt. c) Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse von A.________ einstweilen auf die Staatskasse genommen. Kantonsgericht Schwyz 18