a) den Gerichtskosten von pauschal Fr. 3'700.00 b) den Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 3'322.95 Total Fr. 7'022.95 werden dem Beschuldigten im Umfang von Fr. 6'320.65 (90 Prozent) auferlegt und gehen im Übrigen zu Lasten des Staates. Bezüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung bleibt Ziff. 7 (nachstehend) vorbehalten. 7. Amtliche Verteidigung: a) Der amtliche Verteidiger RA D.________ wird für das erstinstanzliche Verfahren aus der Staatskasse mit Fr. 7‘504.25 (inkl. Auslagen und MWST) entschädigt.