chen Verteidiger sind gestützt auf dessen Kostennoten vom 30. Mai 2017 und 4. September 2017(KG-act. 11, Beilage 3; KG-act. 24/1) auf insgesamt Fr. 3‘322.95 (13.6 Std. + 2.8 Std., total rund 16.4 Std. zu Fr. 180.00; Spesen Fr. 106.00 + Fr. 18.80, total Fr. 124.80; zuzüglich 8 % MWST) festzusetzen und wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten vorerst auf die Staatskasse zu nehmen. Vorzubehalten ist die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten i.S.v. Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO;- Kantonsgericht Schwyz 16 erkannt: