Daher ist die Geldstrafe auf Fr. 7‘280.00 (56 Tagessätze zu Fr. 130.00) und die Busse auf Fr. 1‘820.00 festzusetzen (1/5 von Fr. 9‘100.00). Dies hat zur Folge, dass bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen tritt (Busse von Fr. 1‘820.00 : Tagessatz von Fr. 130.00). Insoweit ist das vorinstanzliche Urteil abzuändern.