Innerhalb der Pixelunschärfe hätten sie denselben Hell-Dunkel-Übergang zwischen dem Motorrad resp. dem Motorradfahrer und dem Bildhintergrund auf den folgenden Frames beurteilt. Dies erlaube ihnen festzustellen, ob das Motorrad resp. der Motorradfahrer auf den folgenden Frames im Vergleich grösser werde, gleich gross bleibe oder kleiner werde (U.act. 11.1.24, S. 6 N 7). Die beiden Experten sind somit in der Lage, die besagten Grössenvergleiche vorzunehmen, auch wenn der Beschuldigte auf dem Bild Video_1_Frame_915 auf der Höhe der Helmregion bloss eine graue Masse erkennt, die allenfalls vertikal unterschiedliche Graustufen aufweist (KG-act. 11, Beilage 2, S. 5).