11.1.24, S. 6 N 6). Auf die Ergänzungsfrage des Beschuldigten, wie auf dem Frame 865 mit Rücksicht auf die groben Pixel die Grösse exakt habe bestimmt werden können, antworteten die Gutachter, die Grösse des Motorrades bzw. des Motorradfahrers sei von ihnen nicht „exakt bestimmt“ worden. Die gelben Linien auf dem vergrösserten Bild Vi- deo_1_Frame_940 (recte: 865; REC000102), deren Abstand exakt auf alle folgenden Frames übertragen worden sei, würden den Hell-Dunkel-Übergang zwischen dem Motorrad resp. dem Motorradfahrer und dem Bildhintergrund (Fahrbahn) markieren. Innerhalb der Pixelunschärfe hätten sie denselben Hell-Dunkel-Übergang zwischen dem Motorrad resp.