che Anwendung der in Art. 8 und Anhang 1 der VSKV-ASTRA festgelegten Sicherheitsabzüge nicht zulässig ist. Eine Verletzung des Gebots der Gleichmässigkeit der Strafverfolgung ist nicht ersichtlich. Im Übrigen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. § 45 Abs. 5 JG; angef. Urteil, E. 2.2.3 S. 5 f.).