2. Mit Berufung bestreitet der Beschuldigte indessen, am 18. September 2013 um 07.51 Uhr in Altendorf auf der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Chur die im Baustellenbereich signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 69 km/h überschritten und sich der vorsätzlichen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 3 und 4 lit. c SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 5 VRV und Art. 22 Abs. 1 SSV gemäss Sacherhalt der Anklageziffer 1 schuldig gemacht zu haben.