4. Zufertigung an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), je unter Beilage des Rückzugs vom 15. Mai 2017, Herrn Rechtsanwalt B.________ (2/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten; zum Vollzug und zur Erstattung der Meldungen an das Verkehrsamt und an die KOST) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Versand 17. Mai 2017 rfl