- dass der damalige Verteidiger des Beschuldigten gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Küssnacht vom 8. November 2016 innert Frist am 21. November 2016 Berufung angemeldet (Vi-act. 13) und am 30. Dezember 2016 die Berufungserklärung (KG-act. 4) eingereicht hat (Art. 399 Abs. 1 und 2 StPO); - dass der damalige Rechtsvertreter des Beschuldigten, Herr Rechtsanwalt D.________, am 9. Januar 2017 die Mandatsauflösung mitgeteilt hat (KG-act. 8) und der Beschuldigte per 9. Januar 2017 durch Herrn Rechtsanwalt B.________ verteidigt wird (KG-act. 10/1);