Er biege oft in diese Einfahrt ein und wenn jemand normal fahre, könne er in dieser Zeit zwei Mal abbiegen. Dann wäre ihm nichts passiert und der Privatkläger wäre nicht so schnell bei ihm gewesen. Sein Kollege, welcher als Zeuge ausgesagt habe, habe gesagt, dass die Töffs so schnell bei ihm vorbeigefahren seien, dass er sie nicht gesehen habe (KG-act. 18, S. 5 f.). Der Beschuldigte konnte somit die Geschwindigkeit des Privatklägers nicht genau einschätzen. Er schloss lediglich im Nachhinein aus den Umständen, dass der Privatkläger zu schnell Kantonsgericht Schwyz 8