Die Handhabung von Google Maps, insbesondere das Messen von Strecken, kann als jedermann bekannt vorausgesetzt werden, sodass dieser Umstand berücksichtigt werden kann. Der Massstab kann mithin nicht eins zu eins in das ausgedruckte Bild übertragen werden. Die Distanz beträgt mithin 170 Meter. Kantonsgericht Schwyz 7