Dass die Abbiegegeschwindigkeit ca. 5-10 km/h geringer war als die Fahrgeschwindigkeit, ist ohne Weiteres nachvollziehbar, muss doch das Tempo beim Abbiegen eines Fahrzeuges notwendigerweise reduziert werden. Die Angaben des Beschuldigten erscheinen plausibel, sodass im Folgenden von einer Abbiegegeschwindigkeit von 15-20 km/h auszugehen ist.