a) Dem Beschuldigten wird in der Anklage als Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen, das Vortrittsrecht des Privatklägers missachtet zu haben und zu früh abgebogen zu sein. Wer nach links abbiegen will, hat sich gegen die Strassenmitte zu halten (Art. 36 Abs. 1 SVG). Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen (Art. 36 Abs. 3 SVG). Diese Vortrittsregel wird durch Art. 14 Abs. 1 der Verkehrsregelverordnung vom 13. November 1962 (VRV;