1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: a) den Untersuchungs- und Anklagekosten von Fr. 2‘355.00; b) den Gerichtskosten von Fr. 2‘000.00 (inkl. Kosten, Gebühren und Auslagen für Redaktion, Ausfertigung und Versand des begründeten Entscheids) gehen zu Lasten des Staates (Art. 423 StPO). 3. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen.