Beim Sturz zog sich A.________ grossflächige Schürfungen an der linken Schulter und am linken Unterarm, sowie kleine Schürfungen am linken Knie, am rechten Ellbogen und am Beckenkamm zu. Bei der gebotenen Vorsicht hätte der Beschuldigte die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Motorrades richtig einschätzen müssen und erkennen können, dass er sein Abbiegemanöver nicht abschliessen konnte, ohne den Vortritt des entgegenkommenden Motorrades zu missachten. Somit hätte er mit seinem Abbiegemanöver zuwarten müssen, bis das entgegenkommende Motorrad ihn passiert hatte. Dadurch hätte er den Unfall verhindern können.