Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Verteidiger erstmals im Berufungsverfahren mit dem Fall auseinandersetzen musste;- Kantonsgericht Schwyz 9 erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen und das angefochtene Urteil bestätigt. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 1‘500.00 gehen zu Lasten des Staates. 3. Der amtliche Verteidiger wird aus der Kantonsgerichtskasse mit Fr. 3‘500.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt.