c TSchV bewegen können, lässt sich der Anklage nicht entnehmen (vgl. noch unten E. 4). Auch wenn die Befestigung des Metallrohrs einen das Erscheinungsbild des Hundes erniedrigenden Eindruck machen und vermuten lassen könnte, dadurch werde mangelnde Beaufsichtigung kompensiert, lässt sich mangels Anklage solchen Vernachlässigens bzw. mangels Beweise erheblicher Verletzungen und Störungen von Körperfunktionen kein strafrechtlicher Schuldspruch wegen Tierquälerei rechtfertigen.