Im schriftlichen Verfahren begründete die Staatsanwaltschaft die Berufung am 23. März 2017 (KG-act. 16). Der im Berufungsverfahren neu bestellte amtliche Verteidiger beantwortete die Berufung für den Beschuldigten am 23. Mai 2017. Er beantragt deren Abweisung (KG-act. 19). Die Parteien nahmen nochmals am 23. Juni 2017 und 20. Juli 2017 Stellung (KG-act. 23 und 26). Kantonsgericht Schwyz 3