Da das Metallrohr dem Hund beim Laufen auf die Vorderläufe schlug, verursachte das Rohr beim Hund Schwellungen und unnötige Schmerzen, sodass der Hund beim Gehen lahmte. Der Beschuldigte band das Rohr wissentlich und willentlich an das Hundehalsband und nahm zumindest billigend in Kauf, dass dem Hund dadurch Schmerzen zugeführt wurden.