B.________, Beschuldigter und Berufungsgegner, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, betreffend mehrfache vorsätzliche Tierquälerei (Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 4. November 2016, SEO 2016 30);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: