Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. 3. Zufertigung an A.________ (1/R), Rechtsanwalt D.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft March (1/A), sowie nach definitiver Erledigung an das Amt für Justizvollzug (1/R) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtspräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 26. September 2017 sl