Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (nachfolgend Departement) verfügte mit Entscheid vom 24. Februar 2014 Folgendes (U-act. 8.1.20): 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 2. Juli 2013 aufgehoben und die Sache zur Anordnung eines vorsorglichen Sicherungsentzugs sowie einer geeigneten fachärztlichen Begutachtung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Der Führerausweis bleibt bis zum Erlass der neuen Verfügung durch das Strassenverkehrsamt vorläufig entzogen.