c) Mit Verfügung vom 2. Juli 2013 ordnete das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend Strassenverkehrsamt) Folgendes an (U- act. 8.1.07): 1. A.________ wird der Führerausweis entzogen. Dauer: unbestimmte Zeit ab: sofort Der Führerausweis ist sofort mit beiliegendem Couvert einzusenden. Diese Massnahme hat auch den Entzug allfälliger Lernfahr- und internationaler Führerausweise sowie die Aberkennung allfälliger ausländischer Führerausweise zur Folge.