Auch das Departement Volkswirtschaft und Inneres habe keinen solchen ausgesprochen, sondern die Sache zur Anordnung eines vorsorglichen Sicherungsentzuges an das Strassenverkehrsamt zurückgewiesen. Es habe lediglich festgehalten, dass der Führerausweis vorläufig entzogen bleibe. Eine eigenständige, einen Führerausweisentzug verfügende Anordnung habe das Departement nicht getroffen. Die entsprechende Dispositivziffer des Departements sei, weil ursprünglich fehlerhaft, vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ex tunc aufgehoben worden. Das Verwaltungsgericht habe mit Entscheid vom 1. September 2014 erstmalig einen vorsorglichen Sicherungsentzug angeordnet.