a) den Untersuchungs- und Anklagekosten von Fr. 1‘180.00; b) den Gerichtskosten von Fr. 2‘000.00 (inkl. Kosten, Gebühren und Auslagen für Redaktion, Ausfertigung und Versand des begründeten Entscheids) c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 4‘636.65; werden dem Beschuldigten auferlegt (Art. 426 Abs. 1 StPO). Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung bleibt Ziff. 6 vorbehalten. [Rechnung und Inkasso]