Am 29. August 2015 reichte der Beschuldigte persönlich eine Eingabe ein (Viact. 11), welche mit Verfügung vom 4. September 2015 als Beschwerde gegen die Einsetzung des amtlichen Verteidigers dem Kantonsgericht Schwyz überwiesen wurde (Vi-act. 13). Mit Verfügung vom 22. Januar 2016 trat das Kantonsgericht Schwyz nicht auf die Beschwerde ein (Vi-act. 14). Am 22. April 2016 wurde die Hauptverhandlung wiederholt (Vi-act. 22). Der Verteidiger reichte vorfrageweise zwei Entscheide zu den Akten und stellte folgende Anträge (Beilage zu Vi-act. 22):