Am 20. August 2015 fand die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz statt (Vi-act. 9). Der Beschuldigte wurde zu seiner Person und zum Ergebnis des Untersuchungsverfahrens sowie zum Strafbefehl befragt. Nachdem er ein Schlusswort hielt, befand die Einzelrichterin, dass sie noch kein Urteil fällen könne und dem Beschuldigten eine Verteidigung bestellen werde. Mit Verfügung vom 21. August 2015 wurde dem Beschuldigten ein amtlicher Verteidiger nach Art. 130 lit. a i.V.m. Art. 132 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 StPO bestellt (Vi-act. 10).