A.________ wusste, dass ihm der Führerausweis per sofort entzogen wurde und dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hatte, zumal er explizit darauf hingewiesen wurde. Indem er dennoch weiterhin ein Motorfahrzeug lenkte, handelte er willentlich. Zudem wusste A.________, dass er während dem Fahren eine Sehhilfe tragen muss. Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte A.________ daran gedacht, seine Brille während der Fahrt zu tragen.