So gelangte L.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in seinem psychiatrischen Fachgutachten vom 12. November 2017 zusammengefasst zum Schluss, dass das Vorhandensein einer Konversionsstörung (dissoziative Störung) bei der von D.________ behaupteten linksseitigen Lähmung Leistungsschwankungen, wie von ihm gezeigt (d.h. Kantonsgericht Schwyz 16