b) Die Verteidigung moniert vorab eine Verletzung des Anklagegrundsatzes dahingehend, dass ein versuchter Betrug hinsichtlich des mit Datum vom 8. Juli 2013 unterzeichneten Revisionsfragebogens sachverhaltlich nicht angeklagt sei (BVP Plädoyer Verteidigung S. 5). Die Anklageschrift bezeichnet möglichst kurz, aber genau die der beschuldigten Person vorgeworfenen Ta- Kantonsgericht Schwyz 15