seinem mitbeschuldigten Vater D.________ in einem ca. am 8. Juli 2013 ausgefüllten Revisionsfragebogen betreffend Hilflosenentschädigung wahrheitswidrig angab, dieser benötige im Alltag Hilfe, obwohl dies nicht der Fall gewesen sei. Der Beschuldigte habe diesen Fragebogen unterzeichnet und Dr. med. H.________ zugestellt, damit diese den ärztlichen Teil des Formulars ausfülle und die Leiden und Gebrechen von D.________ bestätige. Da Dr. med. H.________ diese Bestätigung nicht abgegeben habe, soll der Beschuldigte um den 10. Oktober 2013 erneut zusammen mit D.___