ging Kantonsgericht Schwyz 12 dem Kantonsgericht am 13. November 2017 zu (Dossier STK 2016 35, KGact. 33) und wurde den Parteien am 13. November 2017 zugestellt mit dem Hinweis, dass sie anlässlich der Berufungsverhandlung Gelegenheit zur Stellungnahme hätten (KG-act. 19). Am 19. Dezember 2017 fand vor Schranken des Kantonsgerichts die Berufungsverhandlung statt, wobei gleichzeitig die Berufung des Mitbeschuldigten D.________ verhandelt wurde, welcher der Verhandlung unentschuldigt fern blieb. Die Verteidigung von A.________ stellte folgende Anträge (KG-act. 25, Beilage 2):