4. Die von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, Zürich am 5. August 2011 bei einer 2-jährigen Probezeit bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 120.00 wird widerrufen und es wird deren Vollzug angeordnet. 5. [Beschlagnahme]. 6. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: den Untersuchungs- und Anklagekosten 2‘350.50 den Gerichtskosten (inkl. Gerichtsgebühr) 4‘830.60 Total Fr. 7‘181.10 werden A.________ auferlegt. 7.-8. [Zustellung und Rechtsmittel].