Bei seinem vorangehend beschriebenen, täuschenden Verhalten (gemeint: in der Arztpraxis Dr. med. I.________ und beim Ausfüllen der beiden Revisionsformulare mit den falschen Angaben) war dem Beschuldigten aus der (Kranken-)Vorgeschichte seines Vaters D.________ bewusst, dass er durch sein eigenes Verhalten für seinen Vater zu Unrecht wiederkehrende Versicherungsleistungen zu erlangen half, auf die dieser keinerlei Anspruch hatte und die einen wesentlichen Teil des Einkommens seines Vaters darstellten.