Durch das vorgenannte Mitwirken des Beschuldigten erlangte dessen Vater D.________ zwischen Juni 2013 und Juli 2014 (14 Monate) in rechtswidriger Weise von der Ausgleichskasse Schwyz total CHF 16‘380.00 resp. monatlich CHF 1‘170.00. Diese Leistungen resp. Geldbeträge zahlte die Ausgleichskasse Schwyz D.________ jeweils auf sein Sparkonto P.________ (Bank), Kto- Nr. yy, aus. Diese Geldbeträge stellten einen wesentlichen Anteil von D.________ monatlichem Einkommen dar, da er nebst dem unrechtmässigen Leistungsbezug keiner Arbeitstätigkeit nachging Kantonsgericht