I.________. Gestützt auf die in die Irre geleiteten Befunde seitens Dr. med. I.________ anerkannte die SVA Zürich ebenfalls im Unwissen um die wahren Umstände weiterhin den Anspruch D.________ auf eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades, so dass ihm die Ausgleichskasse im irrigen Glauben, dass es D.________ tatsächlich gesundheitlich schlecht gehe, folgende Leistungen ausbezahlte: