gung in der Arztpraxis und deren Umgebung aktiv unter dem Arm stützte, obwohl D.________ auf diese Unterstützung beim Gehen gar nicht angewiesen war. Dies tat der Beschuldigte, um Dr. med. I.________ in den irrigen Glauben zu versetzen, seinem Vater D.________ gehe es gesundheitlich derart schlecht und dieser sei auf derart weitreichende Hilfe im Alltag angewiesen. Gestützt auf das täuschende Verhalten des Beschuldigten in Kombination mit jenem D.________, der seinen schlechten Zustand aktiv vorgaukelte, im irrigen Glauben, D.____