__ sei bisher bei folgenden alltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen: - je nach gesundheitlichem Zustand beim An- und Auskleiden, - beim Essen resp. ihm müssten Essen und Trinken hergerichtet werden, - bei der Körperpflege, - bei der Fortbewegung und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte, - beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen, Kantonsgericht Schwyz 7