Am oder um den 10. Oktober 2013 füllte der Beschuldigte abermals zusammen mit und für seinen Vater D.________ den Revisionsfragebogen aus. Darin gaben der Beschuldigte und D.________ abermals gezielt wahrheitswidrig und analog zum ersten Revisionsfragebogen an, D.________ sei bisher bei folgenden alltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen: - je nach gesundheitlichem Zustand beim An- und Auskleiden, - beim Essen resp.