Diesen inhaltlich gezielt falsch ausgefüllten Fragebogen stellte der Beschuldigte zeitlich direkt danach Dr. med. H.________, Zürich, einer ihm damals schon seit längerem bekannten Ärztin zu, damit diese im irrigen Glauben, D.________ gehe es medizinisch tatsächlich derart schlecht, den ärztlichen Teil des Formulars ausfüllen und die Leiden und Gebrechen D.________ bestätigen und die Bestätigung der AHV-Stelle der SVA Zürich zustellen sollte. Dr. med.