In der Zeit zwischen Juli 2004 und Juli 2014 lebte D.________ ausschliesslich von - IV-Rentenleistungen (resp. ab Juli 2011) AHV- Rentenleistungen), - BVG-Leistungen, - Hilflosenentschädigungen, - Ergänzungsleistungen und - Zusatzleistungen, in der Höhe von total CHF 590‘705.55 resp. monatlich im Durchschnitt etwas mehr als CHF 4‘881.85, auf die er aufgrund seines tatsächlich guten Gesundheitszustandes keinerlei Anspruch hatte. b) Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten