Sicher in der Zeit ab dem 9. Februar 1999, wohl aber auch schon früher ging es D.________ gesundheitlich derart gut, dass er in der Lage war, - mit der angeblich gelähmten linken Hand Tabakpfeife zu rauchen, - den angeblich gelähmten linken Arm ohne irgendwelche Unterstützung und ohne erkennbare Einschränkung hochzuheben, Kantonsgericht Schwyz 5