_ mit Verfügung vom 7. April 2000 weiterhin eine 100%-ige Rentenbedürftigkeit zu. Auch anlässlich dieser Rentenrevision wies die IV- Stelle Schwyz D.________ auf die geltenden Meldepflichten hin. Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung mittleren Grades wurde ihm ebenfalls erneut zugesprochen, dies abermals unter Belehrung über die Meldepflichten.